Testamente

Testamente

Unsere Kanzlei ist auf Nachlassverwaltung und Testamentsrecht spezialisiert. Wir entwerfen Testamente nach den Anweisungen unserer Mandanten, in denen unter anderem die Aufteilung von beweglichen und unbeweglichen Gütern, Vermögensanlagen und die Ernennung von Testamentsvollstreckern geregelt werden. Zudem bieten wir auf Wunsch der Begünstigten die Verwaltung des Nachlasses einer verstorbenen Person an, mit oder ohne Testament.

Rechtliche Beratung bei der Testamentserstellung ist unerlässlich, um den wahren Willen des Erblassers abzubilden und eventuelle spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Alle von unserer Kanzlei erstellten Testamente werden daher gemäß dem Testaments- und Erbrecht (CAP 195) und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften erstellt und auf Wunsch sowohl in englischer als auch türkischer Sprache verfasst. Nach der Erstellung des Testaments wird dieses beim Nachlassgericht am zuständigen Amtsgericht hinterlegt, wo es versiegelt und bis zur Eröffnung sicher aufbewahrt wird.

  • Wenn ich sterbe, wie können meine Erben von den Immobilien profitieren, die ich vertraglich erworben habe? Im Todesfall wird ein Nachlass zur Verwaltung Ihres Vermögens eingerichtet, und zu diesem Vermögen gehören auch die Immobilien, die Sie auf Contract besitzen. Wenn Sie möchten, können Sie ein Testament aufsetzen, um die Verteilung Ihres Vermögens zu regeln.
  • Was geschieht, wenn das Testament unter Zwang verfasst wurde? Wurde ein Testament unter Zwang oder dadurch verfasst, dass der Erblasser unter übermäßigem Einfluss stand oder getäuscht wurde, ist das Testament oder ein Teil davon ungültig.
  • Gibt es Ausnahmen von den Verjährungsfristen in Testamenten? Hiervon gibt es nur eine einzige Ausnahme. Für eine Person, die im Vereinigten Königreich geboren wurde oder deren Vater im Vereinigten Königreich oder einem anderen Mitglied des Commonwealth geboren wurde, gelten keine testamentarischen Beschränkungen, unabhängig davon, ob sich der gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen in der TRNC befindet.
  • Es gibt einige Beschränkungen für Testamente. Diese sind: a) Wenn es einen Ehegatten und ein Kind oder einen Ehegatten und ein Kind und deren Abstammung gibt, oder wenn es ein Kind oder die Abstammung des Kindes ohne Ehegatten gibt, darf der Betrag ein Drittel des Nettowertes der Erbschaft nicht überschreiten; b) Hinterlässt ein Ehegatte oder ein Vater oder eine Mutter ein Testament, das Kind oder die Verwandtschaft des Kindes jedoch nicht, so darf der Betrag die Hälfte des Nettowertes der Erbschaft nicht übersteigen; c) Hinterlässt weder der Ehegatte, das Kind, die Linie des Kindes, noch der Vater oder die Mutter ein Testament, so kann die Erbschaft als Ganzes bescheinigt werden.
  • Gibt es eine Bedingung für die Erstellung eines Testaments? Ein Testament ist nur dann gültig, wenn es schriftlich verfasst und vom Erblasser am Ende oder am Ende unterschrieben wurde und wenn mindestens zwei Zeugen anwesend sind. Besteht das Testament aus mehr als einer Seite, muss jede Seite vom Erblasser und den Zeugen oder von anderen Personen in deren Namen unterzeichnet oder paraphiert werden.
  • Wer ist befugt, ein Testament zu verfassen? Die geistige Gesundheit und ein Alter von über 18 Jahren gelten als ausreichende Kriterien für die Errichtung eines Testaments.
  • Wie kann ich in der TRNC ein Testament verfassen? Testamente werden schriftlich und in Anwesenheit von zwei Zeugen verfasst und in der Erbschaftsabteilung des Gerichts registriert. Bürger des Commonwealth sind von den Beschränkungen des Testaments- und Erbrechts befreit und können die Person ihres Testaments als Erben bestimmen, unabhängig davon, ob sie blutsverwandt sind oder nicht. Alle Bürger mit Ausnahme der Staatsbürger der TRNC unterliegen den Bestimmungen des Testaments- und Erbrechts. Für weitere Informationen und eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an unser Büro.
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