WhatsApp
Unsere Kanzlei ist auf Nachlassverwaltung und Testamentsrecht spezialisiert. Wir entwerfen Testamente nach den Anweisungen unserer Mandanten, in denen unter anderem die Aufteilung von beweglichen und unbeweglichen Gütern, Vermögensanlagen und die Ernennung von Testamentsvollstreckern geregelt werden. Zudem bieten wir auf Wunsch der Begünstigten die Verwaltung des Nachlasses einer verstorbenen Person an, mit oder ohne Testament.
Rechtliche Beratung bei der Testamentserstellung ist unerlässlich, um den wahren Willen des Erblassers abzubilden und eventuelle spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Alle von unserer Kanzlei erstellten Testamente werden daher gemäß dem Testaments- und Erbrecht (CAP 195) und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften erstellt und auf Wunsch sowohl in englischer als auch türkischer Sprache verfasst. Nach der Erstellung des Testaments wird dieses beim Nachlassgericht am zuständigen Amtsgericht hinterlegt, wo es versiegelt und bis zur Eröffnung sicher aufbewahrt wird.