GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS IN EINER FREIHANDELSZONE IN NORDZYPERN

GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS IN EINER FREIHANDELSZONE IN NORDZYPERN

Die Türkische Republik Nordzypern (TRNC) hat sich aufgrund vieler Vorteile zu einem von Investoren bevorzugten Standort entwickelt. In letzter Zeit haben sich Freizonengesellschaften (FZC) in der TRNC als die von in- und ausländischen Investoren bevorzugte Form der Unternehmensgründung durchgesetzt. Ein Hauptgrund dafür ist die günstige Lage der TRNC im Hinblick auf die Nähe und den einfachen Zugang zur Türkei, zu Europa und zu den Ländern des Mittleren Ostens. Zudem bieten Freizonengesellschaften in der TRNC attraktive steuerliche Vorteile.

Freizonengesellschaften sind Unternehmen, die - wie überall auf der Welt - in der Freihandelszone gegründet werden und ihre kommerziellen Aktivitäten im Ausland ausüben. Obwohl sie in der TRNC dem Gesellschaftsrecht unterliegen, haben sie einen besonderen Unternehmensstatus gemäß dem Gesetz 26/1983 über Freihäfen und Freizonen.

Die Freihandelszone der TRNC liegt am Hafen der Stadt Famagusta. Diese Region ist nicht nur das Zentrum für den Transithandel, Import/Export, Lagerhaltung und Produktionsunternehmen, sondern ist auch für Unternehmen interessant, die Ferndienstleistungen wie IT, Tourismus und Beratung anbieten. Die Anzahl der Unternehmen in dieser Region steigt von Tag zu Tag.

Der größte Vorteil von Freizonengesellschaften besteht darin, dass sie als Gesellschaften außerhalb der Zollgrenze anerkannt sind. Somit sind sie von allen Steuern wie Zoll, Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer usw. vollständig befreit – und das gilt für die Einkünfte aus allen Aktivitäten, die mit einem anderen Land als der TRNC durchgeführt werden.

Auch die Ausschüttung von Dividenden (Gewinnanteilen) ist steuerfrei, und die Erträge können frei ins Ausland transferiert werden. Die Übertragung der erwirtschafteten Einkünfte ins Ausland ist völlig unproblematisch. Da es sich bei Freizonengesellschaften um juristische Personen handelt, können die von ihnen erzielten Einkünfte genauso in jedes andere Land transferiert werden, wie es ausländische Unternehmen tun. Solange die Übertragung der Einkünfte nicht illegal erfolgt, sind keine Probleme zu erwarten.

Freizonengesellschaften können einerseits in Büros und/oder Lagern/Fabriken in der Freihafenzone und andererseits als Briefkastenfirma gegründet werden. Die Gründung einer Briefkastenfirma ohne Büro geht problemlos. Freizonengesellschaften in den Bereichen Beratung, Softwareentwicklung, Werbung usw. gründen ihre Unternehmen normalerweise als 

Briefkastenfirma. Vor allem Unternehmen, die Dienstleistungen virtuell bzw. online anbieten, können ihre Dienste problemlos über eine Briefkastenfirma anbieten, ohne dass sie ein physisches Büro benötigen. Viele Online-Dienstleister in der Türkei und weltweit haben Freizonengesellschaften gegründet und sind aufgrund der Steuervorteile in der Freihandelszone der TRNC tätig.

Das für die Gründung einer Freizonengesellschaft erforderliche Mindestkapital wurde auf 25.000 Euro festgelegt, in Übereinstimmung mit einem kürzlich gefassten Beschluss. Es ist möglich, das Anfangskapital kurz nach Erhalt der Genehmigung zur Gründung der Gesellschaft durch den Ministerrat für die Zwecke der Unternehmenstätigkeit zu verwenden. Neben den Verwaltungsgebühren und Steuern, die in der Gründungsphase anfallen, müssen die Freizonengesellschaften eine jährliche Gebühr von 500 USD entrichten.

Freizonengesellschaften können sowohl Banken nutzen, die in der Türkischen Republik Nordzypern ansässig sind, als auch die dort registrierten Zweigstellen von Banken aus der Türkei. 

Beide Arten von Banken führen eine sorgfältige Prüfung durch, um festzustellen, ob die Gesellschafter einer Freizonengesellschaft, die ein Konto eröffnen möchten, vertrauenswürdig sind und eine einwandfreie Historie von Geschäftsaktivitäten haben. 

Die Genehmigung zur Kontoeinrichtung liegt ausschließlich im Ermessen der Bank und erfolgt nach unabhängigen Entscheidungsprozessen. Vor diesem Hintergrund haben die Unternehmen einen Vorteil, die frühere oder aktuelle Beziehungen bzw. Geschäftstätigkeiten mit den betreffenden Banken etabliert haben.


Gürkan & Gürkan 
Anwälte & Rechtsberater

  • Gürkan&Gürkan
  • August 2021