Eintragung der Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in der TRNC

Eintragung der Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in der TRNC

Möchten Sie die Flexibilität Ihres Unternehmens erhöhen und auf schnelle, flexible und einfache Weise Geschäfte in der Türkischen Republik Nordzypern tätigen? Eine in der TRNC registrierte Niederlassung hat dieselben Vorteile, die für alle juristischen Personen der TRNC gelten. Das Verfahren ist einfach und unkompliziert und kann zum Wachstum bzw. zur Entwicklung Ihres Unternehmens beitragen. Das Unternehmensumfeld ist ideal, und Sie können von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Im Folgenden werden die vielen Vorteile für Ihr Unternehmen erläutert.

In den letzten Jahren hat die Zahl der auf Zypern registrierten ausländischen Unternehmen erheblich zugenommen und viele Ausländische Investoren haben, neue Unternehmen zu gründen oder für bestehende ausländische Unternehmen Niederlassungen zu eröffnen. Ausländische Unternehmen sind Unternehmen, die außerhalb der Türkischen Republik gegründet wurden und in der Türkischen Republik durch die Eröffnung von Niederlassungen tätig sind. Anonyme Gesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland können in der TRNC ein Unternehmen oder eine Niederlassung eröffnen. Dazu ist eine Genehmigung des Wirtschaftsministeriums und des Ministerrats erforderlich, wenn der Anteil der ausländischen Aktionäre über 49 % liegt. Sobald diese Genehmigungen vorliegen, kann das Unternehmen im offiziellen Unternehmensregister der TRNC eingetragen werden. Das Mindestkapital des Unternehmens muss 25,000-Euro oder den gegenwert in Türkischer Lira betragen.

Bei der Einrichtung einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens müssen einige Dokumente für die Registrierung eingereicht werden.erforderliche Dokumente für die Eintragung ausländischer Unternehmen beim offiziellen Handelsregister der TRNC. Zum Beispiel: Gründungsurkunde des Unternehmens, Satzung der Gesellschaft, Regeln und Bestimmungen, Ein Dokument, das den Namen und die Adresse einer realen person oder juristischen Person mit Wohnsitz in der TRNC (mit Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis) enthält, die vom Vorstand des Unternehmens für die Zustellung von amtlichen Dokumenten oder Gerichtsverfahren in der TRNC bevollmächtigt wurde, Ein Vorstandsbeschluss über die Eröffnung einer Niederlassung in der TRNC und wie viel Kapital für diesen Zweck bereitgestellt wird, Adresse der Anteilseigner, Anzahl, Art und Wert der Anteile, Ein gültiges Dokument der Handelskammer des Herkunftslandes, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen eingetragen und funktionsfähig ist, Handelt es sich bei dem Geschäftsführer der Gesellschaft um eine natürliche Person, sind Angaben zu Vorname, Nachname, Wohnsitz, Arbeitsadresse und Staatsangehörigkeit erforderlich. Ist er/sie Geschäftsführer einer anderen Gesellschaft, sind die Angaben zu dieser juristischen Person, der Name der Gesellschaft und ihre eingetragene Anschrift erforderlich, Name, Vorname und Wohnsitz des Sekretärs, wenn es sich um eine natürliche Person handelt. Ist der Sekretär eine juristische Person, so werden der Name des Unternehmens und die eingetragene Adresse vom offiziellen Handelsregister der TRNC verlangt.

Stellt ein ausländisches Unternehmen mit einem Arbeitsplatz oder einer Niederlassung in der TRNC seine Aktivitäten auf der Insel ein, so muss dies dem offiziellen Unternehmensregister der TRNC spätestens innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Ab dem Zeitpunkt dieser Mitteilung ist das Unternehmen nicht mehr verpflichtet, seine Tätigkeitsberichte, Bilanzen und andere Dokumente an das offizielle Unternehmensregister der TRNC zu übermitteln. Wenn diese Mitteilung jedoch nicht rechtzeitig erfolgt und das offizielle Handelsregister der TRNC der Ansicht ist, dass das Unternehmen seine Tätigkeit in der TRNC eingestellt hat, kann es die Eintragung des Unternehmens aus dem Handelsregister streichen.
Ausländische Unternehmen müssen in jedem Kalenderjahr ihre Bilanzen und Jahresberichte sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen.


Gürkan & Gürkan 
Anwälte & Rechtsberater

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  • Juli 2019