Checkliste für den Immobilienkauf: Dinge, die beim Kauf einer Immobilie in Nordzypern zu beachten sind

Checkliste für den Immobilienkauf: Dinge, die beim Kauf einer Immobilie in Nordzypern zu beachten sind

In dieser Checkliste finden Sie die Punkte, die Sie vor und während der Eigentumsübertragung beachten sollten, und wie Sie sicherstellen können, dass der Prozess reibungslos und effizient verläuft und Ihre Interessen jederzeit gewahrt bleiben.

1.    Von Anfang an Rechtsberatung durch einen Anwalt einholen 

Wie in jedem anderen Land ist es aufgrund der Komplexität der Eigentumsübertragung, der Anforderungen, Beschränkungen und Formalitäten unerlässlich, sich von Anfang an rechtlich beraten zu lassen, um unvorhergesehene Fallstricke und unerwünschte Probleme in der Zukunft effektiv zu vermeiden. 
Käufer, die sich die notwendige Rechtsberatung wegen der Anwaltskosten sparen, zahlen am Ende oft viel mehr, um Fehler zu berichtigen. Wer von Anfang an einen Juristen mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt, kann solche Fehler vermeiden.


2.    Nachforschung beim Grundbuchamt

Beim Grundbuchamt kann nachgeforscht werden, ob der Verkäufer rechtlich befugt ist, die Immobilie zu verkaufen, und ob Hypotheken, einstweilige Verfügungen, Gerichtsbeschlüsse, Verträge oder andere Belastungen auf der Immobilie eingetragen sind.

3.    Grenzermittlung

Besonders bei einem Grundstückskauf ist es ratsam, die Grenzermittlung durch einen Vermessungstechniker vornehmen zu lassen. So werden die genauen Grenzen des Grundstücks festgestellt, um Grenzstreitigkeiten zu vermeiden. 

4.    Flächennutzung und Bebauungsplan

Beim Kauf eines Grundstücks müssen Sie zunächst die Flächennutzung kennen, um festzustellen, ob es Ihren Bedürfnissen entspricht: z. B. Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet, Landwirtschaftsgebiet usw. sowie den Bebauungsplan des Grundstücks, d. h. die Anzahl der Quadratmeter, die Höhe und die Anzahl der Stockwerke, die gebaut werden dürfen. 
Darüber hinaus kann auch der Flächennutzungsplan der benachbarten Grundstücke geprüft werden, um sicherzustellen, dass Ihr Grundstück nicht in der Nähe eines Industrie- oder Landwirtschaftsgebiets liegt, was die Nutzung Ihrer Immobilie beeinträchtigen könnte.

5.    Zugang zum Grundstück

Prüfen Sie unbedingt, ob die Immobilie, die Sie kaufen möchten, über einen Zugang zur Straße verfügt. Wenn das Grundstück keinen direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße hat, können Sie keine Planungs- und Baugenehmigung für das Grundstück erhalten - außer Sie haben ein Wegerecht von einem benachbarten Grundstück.

6.    Neubauprojekte

Wenn Sie eine Immobilie in der so genannten Off Plan oder Neubauprojektphase kaufen, also vor oder während der Bauphase, benötigen Sie eine spezielle Beratung zu den Kaufbedingungen, da die rechtlichen Fragen im Vergleich zu einem schlüsselfertigen Kauf sehr viel komplexer sind. 
Wenn Zahlungen nach Bauabschnitten vereinbart sind, müssen Sie vor einer Abschlagszahlung immer prüfen, ob jeder Bauabschnitt gemäß Kaufvertrag fertiggestellt wurde. Lassen Sie sich für jede Zahlung einen Zahlungsbeleg ausstellen. Vergewissern Sie sich, dass die Immobilie vollständig fertiggestellt ist, bevor Sie die Abschlusszahlung leisten.


7.    Baugenehmigung

Einige Bauträger vermarkten Neubauprojekte, bevor die erforderlichen Baugenehmigungen für die Pläne erteilt wurden. Andere beginnen mit dem Bau vor Beantragung der Genehmigungen. Wenn Sie beabsichtigen, eine noch nicht gebaute Immobilie zu erwerben, oder wenn der separate Titel für die Immobilie noch nicht vorliegt, müssen Sie unbedingt überprüfen, ob alle erforderlichen Planungs- und Baugenehmigungen für den Bau erteilt wurden.

8.    Änderungen und Anbauten

Bei Immobilien mit separater Eigentumsurkunde muss bestätigt werden, dass die Immobilie genau wie in der Eigentumsurkunde beschrieben ist, und dass keinerlei Änderungen vorgenommen wurden. Jegliche Anbauten oder Änderungen, wie beispielsweise ein Swimmingpool, erfordern zusätzliche Genehmigungen.

9.    Abnahme des Hauses

Wenn Ihr Haus nicht entsprechend dem Kaufvertrag fertiggestellt wurde, können Sie die Abnahme verweigern. Eine solche Abnahmeverweigerung muss schriftlich und mit Empfangsbestätigung erfolgen. 
Wenn Sie das Haus nur unter der Bedingung abnehmen möchten, dass die fehlenden oder mangelhaften Arbeiten nachgeholt werden, so müssen Sie eine schriftliche Zusage des Verkäufers einholen. Nur so können Sie sichergehen, dass trotz der Abnahme noch Anspruch auf Nachbesserung besteht. 
Bitte wenden Sie sich an uns, damit wir Sie in dieser Angelegenheit rechtlich beraten können. Wenn die Immobilie in Übereinstimmung mit den Bedingungen, Plänen und Spezifikationen des Vertrags fertiggestellt ist, können Sie in die Immobilie einziehen, ohne dass weitere Unterlagen erforderlich wären.

Gürkan & Gürkan 
Anwälte & Rechtsberater

  • Gürkan&Gürkan
  • August 2019