Die rechtliche Stellung außerehelich geborener Kinder
Der Begriff der "Legitimität" ist im Hinblick auf außerehelich geborene Kinder zu einem kontroversen Thema geworden. Nach dem entsprechenden Gesetz in Nordzypern gilt ein Kind als ehelich, wenn es im Rahmen einer Ehe geboren wurde. Ein uneheliches Kind hingegen ist ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt seiner Geburt nicht verheiratet sind.
Gürkan&Gürkan © Februar 2023